Beitragssatzung der „Gold Wing Freunde Potsdam e.V.“

Gemäß der gültigen Satzung sind nach § 8 Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Diese Beitragssatzung legt ergänzend zur Satzung vereinsintern die nachfolgenden Einzelregelungen fest.

§ 1 Höhe der Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 2 Höhe des Monatsmitgliedsbeitrages

Jedes ordentliche Mitglied hat einen Monatsbeitrag in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten. Jedes fördernde Mitglied hat mindestens einen Monatsbeitrag von 5,00 EUR zu entrichten. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 3 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages

Grundsätzlich ist die termingerechte Zahlung eine „Bringe Pflicht“ des Mitgliedes. Der Mitgliedsbeitrag ist in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres für das ganze Jahr (bis spätestens 31.03.) per Überweisung auf das Vereinskonto zu entrichten! Zwischenzeitliche Beitragserhöhungen sind dann nicht anzuwenden. Der Monatsbeitrag ist jeweils bis zum 15. des Monats. zu entrichten. Die Zahlung kann per Banküberweisung auf das Konto des Vereins Gold Wing Freunde Potsdam e.V. bei:
Berliner Volksbank
IBAN: DE43100900002777580003
BIC: BEVODEBBXXX
oder bar an den Kassenwart erfolgen.

§ 4 Gültigkeit der Beitragssatzung

Die vorliegende Beitragssatzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 28.09.2013 beschlossen.

Groß Kreutz / OT Deetz, den 28.09.2013

Braunschweig, den 18.03.2014